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Allgmeine Geschäftsbedingungen für Versanstaltungscatering

  1. Gültigkeit
    Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen sind gültig für Cateringdienstleistungen, die durch das DreadsLife Café , im Folgenden als „DreadsLife“ bezeichnet, durchgeführt werden.

  2. Preise
    Die angegebenen Preise sind exklusive Mehrwertsteuer und als endgültig zu betrachten, entsprechend der vorliegenden Kalkulation.

  3. Leistung
    DreadsLife verpflichtet sich zur sorgfältigen und pünktlichen Durchführung aller Veranstaltungen in mängelfreiem Zustand. Bei der Auswahl von Speisen und Getränken legen wir größten Wert auf höchste Qualität.

  4. Auftragsbestätigung
    Eine Beauftragung durch DreadsLife sowie die Bestätigung des Auftrages kann mündlich oder schriftlich erfolgen. 

  5. Unkostenbeitrag
    Das erste Angebot ist generell kostenlos. Sollte es zu keiner Auftragserteilung kommen, ist DreadsLife berechtigt, für weitere Bemühungen einen Unkostenbeitrag nach Aufwand zu verrechnen.

  6. Geringfügige Änderungen
    DreadsLife behält sich das Recht vor, die angebotenen Leistungen bei kurzfristigen Änderungen im Marktangebot entsprechend anzupassen und sichert eine gleichwertige Erledigung des Auftrags zu.

  7. Änderungen der Gästezahl
    Änderungen in Bezug auf die Gästezahl einer bereits bestätigten Veranstaltung sind bis 14 Tage vor dem Event möglich und müssen schriftlich mitgeteilt werden.

  8. Stornierung
  • Bis 30 Tage vor Beginn der Veranstaltung werden lediglich die angefallenen Bearbeitungskosten verrechnet.
  • Bei Stornierungen bis 21 Tage vor Beginn der Veranstaltung werden 50% der vereinbarten Leistungen verrechnet.
  • Bei Stornierungen bis 14 Tage vor Beginn der Veranstaltung werden 80% der vereinbarten Leistungen verrechnet.
  • Bei Stornierungen ab 7 Tage vor Beginn der Veranstaltung werden 100% der vereinbarten Leistungen verrechnet.


    Die hier angeführten Stornokosten sind unabhängig vom Wert der bestellten Waren und Dienstleistungen.
    Die  angeführten Tage beziehen sich auf die Kalendertage.

  1. Beizug eines Dritten
    DreadsLife ist berechtigt, zur Erfüllung der vertraglichen Verpflichtungen einen Dritten heranzuziehen. Es wird eine sorgfältige Auswahl und Instruktion des Dritten sichergestellt.

  2. Beschädigungen
    Sollten keine Servierkräfte von DreadsLife in Anspruch genommen werden, bitten wir um Verständnis, dass für fehlende oder beschädigte Leihartikel der Wiederbeschaffungs- oder Reparaturpreis verrechnet wird.

  3. Feiertagszuschläge
    Für Einsätze an gesetzlichen Feiertagen wird ein Zuschlag von 100% pro geleistete Stunde berechnet.

  4. Getränkeabrechnung
    Die Abrechnung erfolgt auf Basis des tatsächlichen Verbrauchs und kann von den im Angebot angegebenen Mengen abweichen.

  5. Rechnung und Zahlung
    Es wird eine Anzahlung von 50% des Gesamtbetrages, fällig spätestens 21 Tage vor der Veranstaltung, erhoben. Die Restzahlung erfolgt unmittelbar nach Erhalt der Rechnung und ohne Abzug innerhalb von 7 Tagen.

  6. Gerichtsstand
    Für alle Streitigkeiten aus diesem Vertrag ist der Gerichtsstand Karlstein bzw. das zuständige Handelsgericht in Wien. Es gilt österreichisches Recht.



Stand:
14. Oktober 2023. Diese Version ersetzt alle vorangegangenen.