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Allgemeine Geschäftsbedingungen

  1. Geltungsbereich

    Die vorliegenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) regeln die Rechtsbeziehungen zwischen dem Gastronomieunternehmen DreadsLife, geführt von Inhaberin Jasmin C. Hirtl mit Sitz in Hauptstrasse 25, 3822 Karlstein/Thaya, Österreich, und den Kunden, die Dienstleistungen des Unternehmens in Anspruch nehmen. Diese Bedingungen gelten für alle Geschäftsbeziehungen, einschließlich der Erbringung von gastronomischen Leistungen sowohl im Hauptgeschäftsbetrieb als auch im Rahmen externer und interner Catering-Services.

    DreadsLife bietet eine Vielzahl von Dienstleistungen an, die unter diese AGB fallen. Dazu zählen alle Formen der gastronomischen Betreuung und Verpflegung, der Verkauf von Speisen und Getränken sowie jegliche weitere Dienstleistungen, die direkt mit dem Gastronomiebetrieb zusammenhängen. Für interne und externe Caterings gelten zusätzlich zu diesen AGB unsere speziellen „Allgemeinen Geschäftsbedingungen für Veranstaltungscatering“. Als internes Catering werden hierbei geschlossene Veranstaltungen definiert, die in den Räumlichkeiten von DreadsLife stattfinden.

    Die Annahme dieser AGB erfolgt durch die Bestellung, die Buchung oder die Reservierung von Dienstleistungen und Produkten durch den Kunden und wird durch die tatsächliche Inanspruchnahme der angebotenen Leistungen und Produkte stillschweigend bestätigt.

    Änderungen und Ergänzungen dieser AGB werden wirksam, sobald sie auf der Website des Unternehmens veröffentlicht oder auf anderem Wege kommuniziert werden. Kunden sind verpflichtet, sich regelmäßig über den aktuellen Stand der AGB zu informieren.

    Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB rechtlich unwirksam, nichtig oder aus irgendeinem Grund nicht durchsetzbar sein, bleibt die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen hiervon unberührt. Anstelle der unwirksamen Bestimmung tritt eine rechtlich zulässige Regelung, die dem wirtschaftlichen Zweck der ursprünglichen Bestimmung möglichst nahe kommt.

    Diese AGB umfassen alle Aspekte der Geschäftsbeziehung zwischen „DreadsLife“ und seinen Kunden und dienen als Grundlage für die Inanspruchnahme aller angebotenen Dienstleistungen und Produkte des Unternehmens.

  2. Begriffsdefinitionen

    In den Allgemeinen Geschäftsbedingungen von DreadsLife werden spezifische Begriffe verwendet, deren Bedeutung im Folgenden erläutert wird, um eine klare Verständigung zwischen dem Unternehmen und den Kunden zu gewährleisten:

    – Gastwirt/Gastwirtin: Inhaberin Jasmin C. Hirtl oder jegliches autorisiertes Personal, das im Namen von DreadsLife handelt.
    – Gast/Vertragspartner: Jede natürliche oder juristische Person, die mit DreadsLife einen Vertrag abschließt, um Dienstleistungen oder Produkte zu erhalten.
    – Bewirtungsvertrag: Ein Vertrag, der zwischen DreadsLife und dem Gast für die Erbringung von Gastronomieleistungen geschlossen wird.
    – Catering: Die Zubereitung und/oder Lieferung von Speisen und Getränken zu einem vom Kunden bestimmten Ort. Interne Caterings gelten für Veranstaltungen, die in den Räumlichkeiten von DreadsLife stattfinden, externe Caterings beziehen sich auf Dienstleistungen außerhalb dieser Lokalitäten.
    – Reservierung: Ein verbindliches Angebot des Gastes an DreadsLife zur Buchung bestimmter Dienstleistungen oder zur Teilnahme an einer Veranstaltung.
    – Stornogebühr: Die Gebühr, die vom Gast im Falle einer nicht fristgerechten Stornierung der Reservierung zu entrichten ist, gemäß den in den AGB festgelegten Bedingungen.

    Diese Begriffsdefinitionen sind integraler Bestandteil der AGB und sollen dazu beitragen, Missverständnisse zwischen DreadsLife und den Kunden zu vermeiden. Sie dienen als Grundlage für die Interpretation der weiteren Bestimmungen und Regelungen der AGB. Jede Änderung oder Ergänzung dieser Definitionen bedarf einer schriftlichen Bestätigung durch DreadsLife, um wirksam zu werden.

  3. Vertragsabschluss/Vertragsinhalt

    Ein Vertrag mit DreadsLife kommt zustande, wenn DreadsLife eine Reservierung, Buchung oder Bestellung mündlich oder schriftlich bestätigt. Diese Bestätigung stellt die Annahme des Auftrags durch DreadsLife dar und konkretisiert die Details des Vertrags, wie Art und Umfang der zu erbringenden Dienstleistungen, den Zeitpunkt der Leistungserbringung sowie die vereinbarten Preise.

    Kunden sind dafür verantwortlich, alle für die Vertragsausführung notwendigen Informationen präzise und vollständig zu übermitteln. Dazu gehören Angaben zur Personenzahl, spezielle Ernährungsbedürfnisse oder Allergien. Änderungen des Vertragsinhalts bedürfen der gegenseitigen schriftlichen Zustimmung. Eine mündliche Vereinbarung wird durch die schriftliche Bestätigung von DreadsLife gültig.

    Die korrekte und vollständige Bereitstellung der Informationen durch den Kunden ist entscheidend für die sachgemäße Vertragserfüllung. Fehlerhafte oder unvollständige Informationen, die die Dienstleistungserbringung beeinträchtigen, können zu zusätzlichen Kosten für den Kunden führen, die nicht von DreadsLife getragen werden.

  4. Sonderregelungen für Vertragsabschlüsse mit Anzahlung

    Bei bestimmten Dienstleistungen kann DreadsLife eine Anzahlung verlangen, um die Reservierung zu sichern. Die Höhe der Anzahlung sowie die spezifischen Bedingungen werden vor der Annahme der Reservierung kommuniziert und sind Teil des Vertrages. Die Anzahlung muss fristgerecht geleistet werden, um den Vertrag gültig zu machen.

    Wird die Anzahlung nicht wie vereinbart geleistet, behält sich DreadsLife das Recht vor, die Reservierung zu stornieren und die Dienstleistung anderen Kunden anzubieten. Die geleistete Anzahlung wird bei Stornierung durch den Kunden gemäß den festgelegten Stornierungsbedingungen behandelt und kann teilweise oder ganz als Stornogebühr einbehalten werden.

  5. Sonderregelungen für Vertragsabschlüsse im Fernabsatz

    Vertragsabschlüsse im Fernabsatz, wie Online-Buchungen oder telefonische Bestellungen, werden wirksam, sobald DreadsLife eine schriftliche oder elektronische Bestätigung an den Kunden sendet. Die spezifischen Details und Verpflichtungen beider Parteien werden in der Bestätigung festgehalten.

    Für solche Transaktionen gelten die gesetzlichen Bestimmungen zum Verbraucherschutz. Kunden haben das Recht, binnen 14 Tagen ab Vertragsabschluss ohne Angabe von Gründen vom Vertrag zurückzutreten, sofern nicht anders vereinbart und die Dienstleistung nicht innerhalb der Widerrufsfrist vollständig erbracht wurde.

  6. Rücktritt des Gastwirtes vom Bewirtungsvertrag

    DreadsLife behält sich das Recht vor, aus triftigen Gründen vom Bewirtungsvertrag zurückzutreten. Solche Gründe können beispielsweise höhere Gewalt, unvorhergesehene Betriebsstörungen oder andere schwerwiegende Umstände sein, die eine Vertragserfüllung unmöglich machen.

    Bei einem Rücktritt durch DreadsLife wird bereits gezahltes Entgelt für nicht erbrachte Leistungen vollständig zurückerstattet. Ein darüber hinausgehender Schadenersatzanspruch seitens des Kunden ist ausgeschlossen, es sei denn, der Rücktritt erfolgt ohne gerechtfertigten Grund oder aus Fahrlässigkeit von DreadsLife.

  7. Rücktritt durch den Vertragspartner – Stornogebühr

    Kunden können unter bestimmten Umständen und zu den in den AGB festgelegten Bedingungen vom Vertrag zurücktreten. Je nach Zeitpunkt des Rücktritts können Stornogebühren anfallen, die gestaffelt sind und bis zu 100% des vereinbarten Preises betragen können.

    Für den Rücktritt ist eine schriftliche Mitteilung an DreadsLife erforderlich. Die Höhe der Stornogebühr richtet sich nach dem Zeitpunkt der Stornierung im Verhältnis zum vereinbarten Leistungsdatum. Eine bereits geleistete Anzahlung wird auf die Stornogebühren angerechnet.

  8. Stornierung

    Für Stornierungen von Buchungen bei DreadsLife gelten folgende Bedingungen, die unabhängig vom Wert der bestellten Waren und Dienstleistungen berechnet werden:

    • Bis 30 Tage vor Beginn der Veranstaltung: Es werden lediglich die angefallenen Bearbeitungskosten verrechnet. Diese decken die administrativen Aufwendungen ab, die DreadsLife bis zu diesem Zeitpunkt hatte.

    • Bis 21 Tage vor Beginn der Veranstaltung: Es werden 50% der Kosten für die vereinbarten Leistungen verrechnet. 

    • Bis 14 Tage vor Beginn der Veranstaltung: Es werden 80% der Kosten für die vereinbarten Leistungen verrechnet. 

    • Ab 7 Tage vor Beginn der Veranstaltung: Es werden 100% der Kosten für die vereinbarten Leistungen verrechnet. 

    Die angegebenen Tage beziehen sich auf Kalendertage vor dem Beginn der Veranstaltung.

  9. Bezahlung von Rechnungen

    Für Leistungen, die direkt im Lokal von DreadsLife in Anspruch genommen werden, ist die Bezahlung sofort fällig, sofern keine anderen Vereinbarungen getroffen wurden. Für Leistungen, die auf Rechnung erbracht werden, gilt ein Zahlungsziel von 7 Tagen ab Rechnungsdatum ohne Gewährung von Skonto.

    Bei Nichtbezahlung der Rechnung innerhalb des festgelegten Zahlungsziels gerät der Kunde automatisch in Zahlungsverzug, ohne dass es einer Mahnung bedarf. Ab dem ersten Tag des Zahlungsverzugs sind Verzugszinsen in Höhe des gesetzlich festgelegten Basiszinssatzes zuzüglich 9,2 Prozentpunkte für juristische Personen, für Verbraucher iSd. KSchG 4% fällig. Der aktuelle Basiszinssatz in Österreich beträgt 3,88 % (Stand: 20.09.2023). Somit beträgt der effektive Verzugszinssatz 13,08 % pro Jahr für juristische Personen, für Endverbraucher beträgt dieser 7,88%. Diese Zinsen werden auf den ausstehenden Betrag bis zur vollständigen Zahlung berechnet.

    DreadsLife behält sich das Recht vor, bei Zahlungsverzug weitere rechtliche Schritte einzuleiten und den ausstehenden Betrag durch geeignete Maßnahmen einzufordern. Der Kunde ist verpflichtet, alle im Zusammenhang mit dem Zahlungsverzug entstehenden Kosten, einschließlich Mahngebühren und etwaige Gerichts- oder Anwaltskosten, zu tragen.

  10. Behinderungen der Anreise

    Falls Gäste von DreadsLife aufgrund unvorhersehbarer Ereignisse wie extremen Wetterbedingungen, Naturkatastrophen oder anderen schwerwiegenden Umständen, die außerhalb ihrer Kontrolle liegen, nicht anreisen können, wird von der Zahlungspflicht für die gebuchten Dienstleistungen abgesehen. Dies gilt nur, wenn solche außergewöhnlichen Umstände nachweislich und direkt die Anreise verhindern und keine alternativen Möglichkeiten bestehen, den Veranstaltungsort zu erreichen.

  11. Rechte des Vertragspartners

    Der Vertragspartner hat das Recht, die im Vertrag festgelegten Leistungen von DreadsLife in Anspruch zu nehmen. Dazu gehört der Zugang zu den vereinbarten Räumlichkeiten und die Nutzung aller für Gäste zugänglich gemachten Einrichtungen des Betriebs, soweit keine anderen Bedingungen vereinbart wurden. Der Vertragspartner hat Anspruch auf eine ordnungsgemäße und professionelle Erbringung aller vereinbarten Dienstleistungen.

  12. Pflichten des Vertragspartners

    Der Vertragspartner ist verpflichtet, die für die Erbringung der Dienstleistung vereinbarten Zahlungen fristgerecht zu leisten und alle Verpflichtungen, die im Vertrag festgehalten sind, zu erfüllen. Er muss sicherstellen, dass weder er noch die von ihm eingeladenen Gäste das Eigentum von DreadsLife beschädigen oder die Durchführung der Veranstaltung durch unangemessenes Verhalten stören.

  13. Rechte des Gastwirtes

    DreadsLife behält sich das Recht vor, Dienstleistungen nach eigenem Ermessen abzulehnen oder einzuschränken, wenn dies notwendig erscheint, beispielsweise aufgrund von Sicherheitsbedenken, bei Verstoß gegen die Hausordnung oder wenn der Vertragspartner seinen vertraglichen Verpflichtungen nicht nachkommt. Zudem hat DreadsLife das Recht, jederzeit eine Zwischenabrechnung der erbrachten Leistungen zu erstellen.

  14. Pflichten des Gastwirtes

    DreadsLife ist verpflichtet, die vereinbarten Dienstleistungen nach bestem Wissen und Gewissen und gemäß den geltenden Standards der Gastronomie zu erbringen. Der Gastwirt muss dafür Sorge tragen, dass alle Einrichtungen in einem sicheren und sauberen Zustand gehalten werden und die Gesundheit und Sicherheit der Gäste zu jeder Zeit gewährleistet ist.

  15. Haftungsbeschränkungen

    Die Haftung von DreadsLife für leichte Fahrlässigkeit ist ausgeschlossen, soweit es gesetzlich zulässig ist. Die Haftung für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit bleibt hiervon unberührt. DreadsLife haftet nicht für indirekte Schäden, Folgeschäden oder entgangenen Gewinn, es sei denn, solche Schäden wurden durch grobe Fahrlässigkeit oder vorsätzliches Handeln von DreadsLife verursacht.

  16. Tierhaltung

    Tiere dürfen nur mit vorheriger Zustimmung von DreadsLife in die Räumlichkeiten gebracht werden. Der Vertragspartner ist verantwortlich dafür, dass die Tiere während ihres Aufenthalts ordnungsgemäß beaufsichtigt und gehalten werden, sodass keine Gefahr oder Belästigung für andere Gäste oder das Personal entsteht. Für eventuelle Schäden, die durch die Tiere verursacht werden, haftet der Vertragspartner.

  17. Gutscheine

    Gutscheine, die von DreadsLife ausgegeben werden, sind nicht in Bargeld umtauschbar und müssen innerhalb der auf dem Gutschein angegebenen Frist eingelöst werden. Verloren gegangene oder gestohlene Gutscheine werden nicht ersetzt. Gutscheine sind nur bis zum Ende des Ablaufdatums gültig und verfallen danach automatisch.

  18. Abänderung des Bewirtungsvertrages

    Änderungen am Bewirtungsvertrag sind nur mit Zustimmung beider Parteien gültig. DreadsLife behält sich das Recht vor, Änderungen vorzunehmen, wenn diese notwendig erscheinen, beispielsweise aufgrund von unvorhersehbaren Ereignissen oder Verfügbarkeitsproblemen. Falls Änderungen vorgenommen werden, die für den Vertragspartner nicht zumutbar sind, hat dieser das Recht, den Vertrag unter den ursprünglichen Bedingungen fortzusetzen oder von diesem zurückzutreten.

  19. Beendigung des Bewirtungsvertrages – Vorzeitige Auflösung

    Der Bewirtungsvertrag kann von DreadsLife vorzeitig beendet werden, wenn der Vertragspartner seinen Verpflichtungen trotz Mahnung nicht nachkommt, sich in Zahlungsverzug befindet oder das Verhalten des Vertragspartners bzw. seiner Gäste den Betriebsablauf stört oder andere Gäste gefährdet. In solchen Fällen behält DreadsLife die bereits geleisteten Zahlungen als Entschädigung für die entstandenen Unannehmlichkeiten und Aufwendungen.

  20. Erkrankung, Unfall oder Tod des Gastes während der Bewirtung

    Sollte ein Gast während der Bewirtung erkranken, einen Unfall erleiden oder versterben, trifft DreadsLife angemessene Maßnahmen zur Unterstützung, einschließlich der Bereitstellung von Erster Hilfe und dem Kontaktieren von medizinischem Personal oder Notdiensten. Die Kosten für solche Notfallmaßnahmen trägt der Vertragspartner, sofern nicht anders vereinbart.

  21. Erfüllungsort, Gerichtsstand und Rechtswahl

    Erfüllungsort für alle Verpflichtungen aus dem Vertrag ist der Standort von DreadsLife. Gerichtsstand ist, soweit gesetzlich zulässig, der Sitz von DreadsLife. Es gilt österreichisches Recht unter Ausschluss des UN-Kaufrechts. Für Verbraucher, die nicht zum Zwecke ihrer gewerblichen oder selbständigen beruflichen Tätigkeit handeln, gelten die gesetzlichen Bestimmungen zum Gerichtsstand.

  22. Sonstiges

    Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB unwirksam sein oder werden, berührt dies die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen nicht. Anstelle der unwirksamen Bestimmungen treten Regelungen, die dem wirtschaftlich gewollten Zweck am nächsten kommen. Änderungen oder Ergänzungen dieser AGB bedürfen der Schriftform; dies gilt auch für das Abweichen von dieser Schriftformklausel.



Stand:
14. Oktober 2023. Diese Version ersetzt alle vorangegangenen

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